Haustierservice für Bochum und Umgebung

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Haustierservice.

•Für jedes Tier muss eine gültige Haftpflichtversicherung
 vorliegen.

•Es wird versichert, dass das zu betreuende Tier frei
 von ansteckenden Krankheiten ist.

•um Vorgeschriebene Schutzimpfungen sind vom Tierbesitzer
 ggfl. nachzuweisen.

•Die Tiere sind noch nie negativ aufgefallen und sind
 nicht aggressiv oder bissig.

•Besondere Eigenheiten sind vorab zu melden.

•Tierarztdaten, Anschrift und Telefon des Tierarztes
 und des Aufenthaltsortes des Tierbesitzers sind
 auszuhändigen.

•Sollte ein Tierarztbesuch unumgänglich sein, werden
 die notwendigen Kosten für einen Transport
 sowie die Behandlungskosten vom Tierbesitzer gezahlt.

•Die Zahlung der Betreuung erfolgt in bar oder
 Überweisung auf mein Konto.

•Aufträge können kostenlos bis 6 Tage vor Erbringung
 der Serviceleistung storniert werden. Bei
 Nichteinhaltung einer Stornofrist von 48 Stunden
 werden 50% des Gesamtbetrages berechnet.

•Beendet der Tierbesitzer die Dienstleistung
 vorzeitig, ist bis dato abzurechnen.

•Haus-/Wohnungsschlüssel sind rechtzeitig vor Beginn
 der Serviceleistung an den Dienstleister
 abzugeben.

•Schlüssel werden vor Zugriff Fremder geschützt.

•Der Dienstleister verpflichtet sich, die Pflege der
 ihm vertrauten Tiere fachlich korrekt und nach
 bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.

•Die Betreuung der Tiere wird in der Regel von Herrn
 Hillebrand durchgeführt. Sollte diese einmal
 verhindert sein, wird die Betreuung von einer
 anderen versierten Kraft durchgeführt.

•Bei erschwerten Wetterverhältnissen kann die Betreuung
 und Versorgung der Tiere erst nach
 Wiederherstellung geeigneter Straßenverhältnisse
 aufgenommen werden.

•Bei Angriffen von Hunden auf dritte Personen haftet
 der Tierbesitzer laut § 833 BGB
(Tierhaltergefährdungshaftung).

•Während der Betreuung durch den Dienstleister bleibt
 der Kunde Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB.

 Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden,
 bei Krankheit, Unfall oder Tod des Tieres
 während der Abwesenheit des Kunden, übernimmt der
 Dienstleister keine Haftung.

 Für Schäden gegenüber anderen durch den Dienstleister
 - nicht durch das Tier - ist der Dienstleister
 über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
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